ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Anwendung

1.1 Diese nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("Allgemeine Bedingungen") gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Danisense A/S ("Verkäufer"), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ("Kunde") vereinbart wurde. Der Verkäufer und der Kunde werden einzeln oder gemeinsam als "Partei" bzw. "Parteien" bezeichnet.
1.2 Änderungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich etwaiger Bedingungen des Kunden, finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebote

2.1 Sofern im Angebot des Verkäufers nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist, kann das Angebot 30 Tage lang ab dem Datum des Angebots angenommen werden, vorausgesetzt, die Waren sind zum Zeitpunkt der Annahme nicht verkauft.
2.2 Sofern im Angebot des Verkäufers nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise in EUR, ohne Mehrwertsteuer, Zölle, Steuern oder ähnliche oder andere öffentliche Abgaben und beinhalten keine Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung oder Installation. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise bis zum Tag der Lieferung in angemessenem Umfang zu ändern, um Änderungen der Wechselkurse, der Einkaufspreise, der Tarife, der Frachtkosten und anderer Bedingungen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, Rechnung zu tragen.

3. Bestellungen

3.1 Ein endgültiger und verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer seine Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung mitgeteilt hat.
3.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung des Verkäufers und der Bestellung des Kunden muss der Kunde unverzüglich widersprechen. Andernfalls ist der Kunde an den Inhalt der Auftragsbestätigung gebunden.

4. Lieferung

4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren DAP (Incoterms 2020).

5. Zeitpunkt der Lieferung, Verzug

5.1 Haben die Parteien anstelle eines bestimmten Liefertermins eine Frist vereinbart, innerhalb derer die Lieferung zu erfolgen hat, gilt diese Frist als am Tag des Vertragsabschlusses beginnend.
5.2 Der Verkäufer hat den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er die Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Frist vornehmen kann oder wenn Verkäufer erfährt, dass sich die Lieferung voraussichtlich verzögert. In dieser Benachrichtigung sind die Ursache der Verzögerung und, wenn möglich, auch der voraussichtliche Zeitpunkt der Lieferung anzugeben.
5.3 Verzögert sich die Lieferung der Waren aufgrund höherer Gewalt, vgl. Ziffer 12 unten, oder aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen seitens des Kunden oder die dem Kunden zuzurechnen sind, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend. Diese Bestimmung gilt unabhängig davon, ob die Ursache für die Verzögerung vor oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist eintritt.
5.4 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Betriebsverluste, Zeitverluste, Gewinneinbußen, indirekte Verluste oder für andere finanzielle Folgeschäden, die dem Kunden durch die verspätete Lieferung entstehen.
5.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Verkäufer berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
5.6 Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er die Waren nicht zum vereinbarten Liefertermin abnehmen kann oder wenn es wahrscheinlich ist, dass der Kunde die Waren nicht abnehmen wird. In dieser Benachrichtigung sind die Gründe für die Nichtabnahme der Ware anzugeben und nach Möglichkeit auch, wann der Kunde die Ware voraussichtlich abnehmen kann.
5.7 Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin ab, sorgt der Verkäufer für die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5.8 Sofern die Nichtabnahme der Ware durch den Kunden nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, vgl. Ziffer 12, ist der Verkäufer berechtigt, den Kunden schriftlich aufzufordern, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen. Kommt der Kunde dieser schriftlichen Aufforderung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, vorbehaltlich einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an . Alle Kosten, die dem Verkäufer infolge einer solchen Kündigung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Bezahlung

6.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Kunde die vollständige Zahlung netto Kasse vor der Lieferung von zu dem in der Rechnung des Verkäufers angegebenen Datum zu leisten.
6.2 Der Kunde hat eine effektive Zahlung zu leisten und ist nicht berechtigt, einen Teil des Kaufpreises für die Waren durch Aufrechnung zu begleichen.
6.3 Wenn der Kunde die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig leistet, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von 1,5 Prozent pro Monat oder Bruchteil eines Monats nach dem Fälligkeitsdatum zu berechnen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle an den Kunden gelieferten Waren bleiben das ausschließliche Eigentum des Verkäufers, bis die Zahlung für diese Waren, einschließlich etwaiger Verzugszinsen, vollständig beim Verkäufer eingegangen ist.

8. Zeichnungen und Beschreibungen

8.1 Alle Spezifikationen und Angaben zu den Waren, einschließlich Gewicht, Abmessungen, Fassungsvermögen, Preis, Leistung, Technik sowie alle anderen Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gelten nur als annähernd und sind nur dann verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
8.2 Alle Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Informationen, die der Kunde erhält, dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht für andere Zwecke als die Installation, die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Wartung der Waren verwendet werden und dürfen in keiner Weise an Dritte weitergegeben oder mit diesen geteilt werden.

9. Rechte an geistigem Eigentum

9.1 Jede Partei behält sich das alleinige und ausschließliche Eigentum an ihren geistigen Eigentumsrechten vor, und nichts hierin ist als eine Übertragung oder Lizenz dieser Rechte auf die andere Partei auszulegen.
9.2 Der Verkäufer gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, unbefristete, vollständig bezahlte, gebührenfreie, weltweite, übertragbare Lizenz zur Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Ausgestellt: Sept. 2023 Danisense A/S - DK-2630 Taastrup 9711000064 www.danisense.com das unten aufgeführte Material ausschließlich zum Zweck der Nutzung der Waren zu verwenden. Die dem Kunden unter dieser Klausel 9.2 gewährte Lizenz schließt jegliches Material von Dritten (wie unten definiert und vorbehaltlich der Einschränkungen in Klausel 9.3.
9.3 Soweit geschützte Materialien, Komponenten, Informationen oder geistige Eigentumsrechte von Dritten ("Material von Dritten") in die Waren von integriert ist oder vernünftigerweise benötigt wird, um die Waren von zu nutzen, zu betreiben oder zu warten, garantiert der Verkäufer, dass er über alle notwendigen Lizenzrechte von dieser dritten Partei verfügt, die erforderlich sind, um dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung dieses Materials von Dritten zum Zweck der Nutzung der Waren von zu gewähren, immer unter der Voraussetzung, dass dieses Lizenzrecht nicht das Recht umfasst, dieses Material von Dritten zu modifizieren, zu verarbeiten und weiterzuentwickeln .

10. Garantie und Mängel

10.1 Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Datum der Lieferung, dass alle vom Verkäufer hergestellten Waren frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind . Mängel, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind nicht von der Garantie des Verkäufers umfasst.
10.2 Die Garantie des Verkäufers gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Waren in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Verkäufers und/oder allgemein anerkannten Branchenpraktiken korrekt transportiert, behandelt, gelagert, installiert und verwendet wurden.
10.3 Für Teile, die in vom Verkäufer gelieferte Waren eingebaut sind, aber nicht vom Verkäufer hergestellt wurden, gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Unterlieferanten.
10.4 Bei Herstellungs- oder Materialfehlern, die während der Garantiezeit an einem Teil eines vom Verkäufer gelieferten Produkts auftreten, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
10.5 Der Kunde hat die Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren zu untersuchen, um zu vergewissern, dass die Waren mit dem Vertrag übereinstimmen.
10.6 Der Kunde ist nur dann berechtigt, Schadensersatz wegen Nichtübereinstimmung mit der Bestellung zu verlangen, wenn er die Vertragswidrigkeit unverzüglich nach Erhalt der Ware angezeigt hat.
10.7 Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, Ausgaben oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Entgegennahme, Nachbestellung, Reparatur, Entfernung oder anderen ähnlichen Maßnahmen in Bezug auf mangelhafte Waren oder Produkte, in die die Waren des Verkäufers eingebaut wurden, entstehen.
10.8 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Betriebsverluste, Zeitverluste, Gewinnverluste, indirekte Verluste oder andere finanzielle Folgeschäden.

11. Produkthaftung

11.1 Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die durch die Produkte des Verkäufers verursacht werden, ist auf die Haftung beschränkt, die durch zwingende dänische gesetzliche Vorschriften, einschließlich des konsolidierten Gesetzes Nr. 261 vom 20. März 2007 über die Produkthaftung in der jeweils gültigen Fassung vorgeschrieben ist.
11.2 Der Besteller stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung frei, die dem Verkäufer von einem Dritten auferlegt wird, sofern der Verkäufer nicht für einen solchen Verlust, eine solche Verletzung oder einen solchen Schaden gemäß den nachstehenden Ziffern 11.3 und 11.4 haftet.
11.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Immobilien oder persönlichem Eigentum, die entstehen, während sich die Waren im Besitz des Bestellers befinden. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Schäden an den Produktionsanlagen des Kunden, an Produkten, die vom Kunden hergestellt wurden, oder an Produkten, in die Waren des Verkäufers eingebaut wurden.
11.4 Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, Zeitverluste, Gewinnverluste, indirekte Verluste oder sonstige finanzielle Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Ausgegeben: Sept. 2023 Danisense A/S - DK-2630 Taastrup 9711000064 www.danisense.com Folgeschäden.
11.5 Erhebt ein Dritter einen Schadensersatzanspruch gegen eine der Parteien, so hat diese Partei die andere Partei unverzüglich darüber zu informieren.

12. Befreiung von der Haftung (Höhere Gewalt)

12.1 Eine Vertragspartei ist von der Haftung befreit, wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Vertragspartei liegen, unmöglich oder unzumutbar wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ausfall von Produktionsanlagen, einen Arbeitskonflikt, Feuer, eine Pandemie, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene militärische Einberufung in ähnlichem Umfang, Beschlagnahme, Devisenkontrollen, Aufruhr, innere Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit , Einschränkungen der Antriebskraft und/oder verspätete oder ausbleibende Lieferungen durch Unterlieferanten aufgrund eines solchen Ereignisses.
12.2 Eine Partei, die eine Haftungsbefreiung aufgrund höherer Gewalt beansprucht, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren. Ferner hat die betreffende Partei die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.
12.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs (6) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag vorbehaltlich einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.

13. Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht

13.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder einem in Zusammenhang damit abgeschlossenen Vertrag ergeben, ist ausschließlich das Stadtgericht Kopenhagen zuständig.
13.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und jeder in Zusammenhang damit geschlossene Vertrag nach dänischem Recht auszulegen, jedoch unter Ausschluss (i) aller Regeln zur Rechtswahl und (ii) des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG"), das keine Anwendung findet.