1.1 Diese nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("Allgemeine Bedingungen") gelten für alle Verkäufe und Lieferungen
von Danisense A/S ("Verkäufer"), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen dem Verkäufer und dem Kunden
("Kunde") vereinbart wurde. Der Verkäufer und der Kunde werden einzeln oder gemeinsam als "Partei" bzw. "Parteien"
bezeichnet.
1.2 Änderungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich etwaiger Bedingungen des Kunden,
finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1 Sofern im Angebot des Verkäufers nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist, kann das Angebot 30 Tage lang ab dem
Datum des Angebots angenommen werden, vorausgesetzt, die Waren sind zum Zeitpunkt der Annahme nicht verkauft.
2.2 Sofern im Angebot des Verkäufers nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise in EUR, ohne Mehrwertsteuer, Zölle, Steuern oder ähnliche
oder andere öffentliche Abgaben und beinhalten keine Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung oder Installation. Der Verkäufer behält sich das Recht
vor, seine Preise bis zum Tag der Lieferung in angemessenem Umfang zu ändern, um Änderungen der
Wechselkurse, der Einkaufspreise, der Tarife, der Frachtkosten und anderer Bedingungen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, Rechnung zu tragen.
3.1 Ein endgültiger und verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer
seine Annahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung mitgeteilt hat.
3.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung des Verkäufers und der Bestellung des Kunden muss der Kunde
unverzüglich widersprechen. Andernfalls ist der Kunde an den Inhalt der Auftragsbestätigung gebunden.
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Waren DAP (Incoterms 2020).
5.1 Haben die Parteien anstelle eines bestimmten Liefertermins eine Frist vereinbart, innerhalb derer die Lieferung zu erfolgen hat,
gilt diese Frist als am Tag des Vertragsabschlusses beginnend.
5.2 Der Verkäufer hat den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er die Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Frist vornehmen kann oder wenn
Verkäufer erfährt, dass sich die Lieferung voraussichtlich verzögert. In dieser Benachrichtigung sind die Ursache der Verzögerung
und, wenn möglich, auch der voraussichtliche Zeitpunkt der Lieferung anzugeben.
5.3 Verzögert sich die Lieferung der Waren aufgrund höherer Gewalt, vgl. Ziffer 12 unten, oder aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen
seitens des Kunden oder die dem Kunden zuzurechnen sind, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend. Diese
Bestimmung gilt unabhängig davon, ob die Ursache für die Verzögerung vor oder nach Ablauf der vereinbarten
Lieferfrist eintritt.
5.4 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Betriebsverluste, Zeitverluste, Gewinneinbußen, indirekte Verluste oder für
andere finanzielle Folgeschäden, die dem Kunden durch die verspätete Lieferung entstehen.
5.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Verkäufer berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
5.6 Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er die Waren nicht zum vereinbarten
Liefertermin abnehmen kann oder wenn es wahrscheinlich ist, dass der Kunde die Waren nicht abnehmen wird. In dieser Benachrichtigung sind die Gründe
für die Nichtabnahme der Ware anzugeben und nach Möglichkeit auch, wann der Kunde die Ware voraussichtlich abnehmen kann.
5.7 Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin ab, sorgt der Verkäufer für die Lagerung
der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5.8 Sofern die Nichtabnahme der Ware durch den Kunden nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, vgl. Ziffer 12, ist der Verkäufer berechtigt, den Kunden
schriftlich aufzufordern, die Ware innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen. Kommt der Kunde dieser schriftlichen Aufforderung
nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, vorbehaltlich einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an
. Alle Kosten, die dem Verkäufer infolge einer solchen Kündigung entstehen, gehen zu Lasten des
Kunden.
6.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Kunde die vollständige Zahlung netto Kasse vor der Lieferung von
zu dem in der Rechnung des Verkäufers angegebenen Datum zu leisten.
6.2 Der Kunde hat eine effektive Zahlung zu leisten und ist nicht berechtigt, einen Teil des Kaufpreises für
die Waren durch Aufrechnung zu begleichen.
6.3 Wenn der Kunde die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig leistet, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen auf den fälligen Betrag
in Höhe von 1,5 Prozent pro Monat oder Bruchteil eines Monats nach dem Fälligkeitsdatum zu berechnen.
7.1 Alle an den Kunden gelieferten Waren bleiben das ausschließliche Eigentum des Verkäufers, bis die Zahlung für diese Waren, einschließlich etwaiger Verzugszinsen, vollständig beim Verkäufer eingegangen ist.
8.1 Alle Spezifikationen und Angaben zu den Waren, einschließlich Gewicht, Abmessungen, Fassungsvermögen,
Preis, Leistung, Technik sowie alle anderen Angaben in Katalogen, Prospekten,
Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gelten nur als annähernd und sind nur dann verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
8.2 Alle Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Informationen, die der Kunde erhält, dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers
nicht für andere Zwecke als die Installation, die Inbetriebnahme, den Betrieb und die
Wartung der Waren verwendet werden und dürfen in keiner Weise an Dritte weitergegeben oder mit diesen geteilt werden.
9.1 Jede Partei behält sich das alleinige und ausschließliche Eigentum an ihren geistigen Eigentumsrechten vor, und nichts
hierin ist als eine Übertragung oder Lizenz dieser Rechte auf die andere Partei auszulegen.
9.2 Der Verkäufer gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, unbefristete, vollständig bezahlte, gebührenfreie, weltweite, übertragbare Lizenz zur
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Ausgestellt: Sept. 2023 Danisense A/S - DK-2630 Taastrup 9711000064
www.danisense.com
das unten aufgeführte Material ausschließlich zum Zweck der Nutzung der Waren zu verwenden. Die dem Kunden unter
dieser Klausel 9.2 gewährte Lizenz schließt jegliches Material von Dritten (wie unten definiert und vorbehaltlich der Einschränkungen in
Klausel 9.3.
9.3 Soweit geschützte Materialien, Komponenten, Informationen oder geistige Eigentumsrechte von Dritten
("Material von Dritten") in die Waren von
integriert ist oder vernünftigerweise benötigt wird, um die Waren von zu nutzen, zu betreiben oder zu warten, garantiert der Verkäufer, dass er über alle notwendigen Lizenzrechte von dieser dritten
Partei verfügt, die erforderlich sind, um dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung dieses Materials von Dritten zum Zweck der Nutzung der Waren von
zu gewähren, immer unter der Voraussetzung, dass dieses Lizenzrecht nicht das Recht umfasst, dieses Material von Dritten zu modifizieren, zu verarbeiten und weiterzuentwickeln
.
10.1 Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Datum der Lieferung, dass alle vom Verkäufer hergestellten Waren frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind
. Mängel, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sind nicht
von der Garantie des Verkäufers umfasst.
10.2 Die Garantie des Verkäufers gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Waren in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Verkäufers und/oder allgemein anerkannten Branchenpraktiken korrekt transportiert, behandelt, gelagert,
installiert und verwendet wurden.
10.3 Für Teile, die in vom Verkäufer gelieferte Waren eingebaut sind, aber nicht vom Verkäufer hergestellt wurden, gelten die
Garantiebedingungen des jeweiligen Unterlieferanten.
10.4 Bei Herstellungs- oder Materialfehlern, die während der Garantiezeit an einem Teil eines vom Verkäufer
gelieferten Produkts auftreten, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und innerhalb eines angemessenen Zeitraums
den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
10.5 Der Kunde hat die Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren zu untersuchen, um
zu vergewissern, dass die Waren mit dem Vertrag übereinstimmen.
10.6 Der Kunde ist nur dann berechtigt, Schadensersatz wegen Nichtübereinstimmung mit der Bestellung zu verlangen, wenn er die Vertragswidrigkeit
unverzüglich nach Erhalt der Ware angezeigt hat.
10.7 Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, Ausgaben oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Entgegennahme, Nachbestellung, Reparatur,
Entfernung oder anderen ähnlichen Maßnahmen in Bezug auf mangelhafte Waren oder Produkte, in die die Waren des Verkäufers
eingebaut wurden, entstehen.
10.8 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Betriebsverluste, Zeitverluste, Gewinnverluste, indirekte Verluste oder
andere finanzielle Folgeschäden.
11.1 Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die durch die Produkte des Verkäufers verursacht werden, ist auf die Haftung beschränkt, die durch
zwingende dänische gesetzliche Vorschriften, einschließlich des konsolidierten Gesetzes Nr. 261 vom 20. März 2007 über die Produkthaftung in der jeweils gültigen Fassung
vorgeschrieben ist.
11.2 Der Besteller stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung frei, die dem Verkäufer von einem Dritten auferlegt wird, sofern der Verkäufer nicht
für einen solchen Verlust, eine solche Verletzung oder einen solchen Schaden gemäß den nachstehenden Ziffern 11.3 und 11.4 haftet.
11.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Immobilien oder persönlichem Eigentum, die entstehen, während sich die Waren im
Besitz des Bestellers befinden. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Schäden an den Produktionsanlagen des Kunden, an
Produkten, die vom Kunden hergestellt wurden, oder an Produkten, in die Waren des Verkäufers eingebaut wurden.
11.4 Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsverluste, Zeitverluste, Gewinnverluste, indirekte Verluste oder sonstige finanzielle
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Ausgegeben: Sept. 2023 Danisense A/S - DK-2630 Taastrup 9711000064
www.danisense.com
Folgeschäden.
11.5 Erhebt ein Dritter einen Schadensersatzanspruch gegen eine der Parteien, so hat diese Partei die
andere Partei unverzüglich darüber zu informieren.
12.1 Eine Vertragspartei ist von der Haftung befreit, wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Vertragspartei liegen, unmöglich oder unzumutbar
wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ausfall von
Produktionsanlagen, einen Arbeitskonflikt, Feuer, eine Pandemie, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene militärische Einberufung in ähnlichem
Umfang, Beschlagnahme, Devisenkontrollen, Aufruhr, innere Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenknappheit
, Einschränkungen der Antriebskraft und/oder verspätete oder ausbleibende Lieferungen durch Unterlieferanten aufgrund eines solchen Ereignisses.
12.2 Eine Partei, die eine Haftungsbefreiung aufgrund höherer Gewalt beansprucht, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich
über den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren. Ferner hat die betreffende Partei die andere Partei unverzüglich
zu benachrichtigen, wenn das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.
12.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs (6) Monate an, ist jede Partei berechtigt,
den Vertrag vorbehaltlich einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.
13.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder einem in
Zusammenhang damit abgeschlossenen Vertrag ergeben, ist ausschließlich das Stadtgericht Kopenhagen zuständig.
13.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und jeder in
Zusammenhang damit geschlossene Vertrag nach dänischem Recht auszulegen, jedoch unter Ausschluss (i) aller
Regeln zur Rechtswahl und (ii) des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf
("CISG"), das keine Anwendung findet.